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Autonome Regionen Spaniens Artikel
Als Autonome Regionen bzw. Gemeinschaften (Comunidad Autónoma) werden in Spanien territoriale Einheiten genannt, die in dem Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung des Staates, mit bestimmten legislativen und exekutiven Befugnissen und einem von Region zu Region variierenden Maß an Unabhängigkeit ausgestattet sind.
Spanien gliedert sich insgesamt in 17 Autonome Regionen (Comunidades Autónomas, wörtliche Übersetzung Autonome Gemeinschaften) und 2 Autonome Städte (Ceuta und Melilla). Die Autonomen Regionen sind ihrerseits in bis zu acht Provinzen (siehe auch: Liste der Provinzen Spaniens) aufgeteilt.
Die Strukturierung Spaniens in Autonome Regionen gründet auf der spanischen Verfassung von 1978 (Artikel 2). In dem Verfassungstext sind überdies die Kompetenzen der Autonomen Regionen in Abgrenzung zu den ausschließlich vom Zentralstaat wahrzunehmenden Aufgaben definiert. Die Autonomiestatute der einzelnen Regionen wurden in den Jahren 1979-1983 verabschiedet.
Die Autonomen Regionen sind vergleichbar etwa mit den deutschen Bundesländern, wenngleich die Kompetenzen der Autonomen Regionen je nach Region unterschiedlich ausgeprägt sind und die Begriffe "Unabhängigkeit" und "föderal" politisch nicht erwünscht sind. Ausgehend vom Baskenland wird in Spanien seit dem Jahr 2002 allerdings verstärkt über Neuregelung der Kompetenzverteilung zwischen den Autonomen Regionen und dem Zentralstaat diskutiert. Einige Autonome Regionen fordern dabei ein weitaus höheres Maß an Unabhängigkeit vom Zentralstaat.
Die 17 Autonomen Regionen sind (deutsche Schreibweise in Klammern, sofern abweichend):
Die Liste der ISO 3166-2-Codes für Spanien findet sich hier.
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